Ausflugsgaststätte Lindenau

Lindenau- ein gemütlicher Gedanke

Aktuelle Hinweise bei Abholung

schön daß Sie den Weg - übers Internet -  zu uns nach Lindenau gefunden haben. Derzeit sind "die Zeiten ja ein bisschen anders". Deshalb haben wir für Sie alle notwendigen Informationen in unserer Rubrik "aktuelle Hinweise bei Abholung" zusammengefaßt. Wir bitten Sie, sich vorab über unsere Regelungen zu informieren. Vielen Dank. 

Gerne können Sie weiterhin Ihr Lieblingsessen aus Lindenau abholen. 

Sie dürfen unsere Gaststätte nicht betreten, wenn Sie Kontakt zu einer mit SARS-CoV2 infizierten Person haben / hatten und seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind ODER die typischen Symtome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinnes aufweisen, ODER Sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.  

Ein Mundschutz  ist beim Betreten unserer Gaststätte zwingend zu tragen. Wir bitten Sie eine medizinische Maske oder eine FFP2 Maske zu tragen. Diese Regelung gilt auch für geimpfte. Danke. 

Abstand halten - bitte halten Sie sich an die allgemein gültigen Abstandsregelungen zu Ihren Mitmenschen. Diese betragen mindestens 1,5 Meter.

Hygienevorgaben - am Eingang unserer Gaststätte befindet sich ein Desinfektionsspender. Wir müssen Sie darauf aufmerksam machen diesen beim Betreten unserer Gaststätte zu nutzen. 

Bargeldlose Zahlung - ist bei uns nur durch das Aushändigen einer Rechnung und durch anschließende Überweisung durch Sie möglich. EC-Kartenzahlung funktioniert bei uns leider aus technischen Gründen nicht. 

"Verkehrswege" in Lindenau. 
Eingang: Eingangstür am alten Gebäude
Ausgang: Tür am Wintergarten.
Wir bitten Sie diese Regelung beim Abholen von Speisen zu beachten. 

Bestellung und Abholung
Wir bitten Sie, ihr Essen telefonisch vorzubestellen. Bei der Bestellung erhalten Sie von uns eine
Abholzeit und eine Abholnummer. Durch die Vorbestellung und die Vergabe einer Abholzeit können
wir sicherstellen daß sich nicht zu viele Personen zur gleichen Zeit bei uns zur Abholung aufhalten.

Bestellen und abholen bedeutet, Sie holen Ihr Essen ab und nehmen es mit! Leider ist es verboten, daß Sie die bei uns abgeholten Speisen derzeit in unserem Biergarten verzehren. Für diese Regelung sind wir nicht verantwortlich. Wir müssen sie nur Umsetzen und auf Ihr Verständnis hoffen. Gerne können Sie uns glauben, daß es uns anders viel lieber wäre.  

Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist generell untersagt. Alkohol darf nur in geschlossenen Behältnissen verkauft werden. Schlußfolgerung: Wir dürfen Ihnen die gekaufte Bierflasche nicht aufmachen!